Erwägungsgrund 43 32025R0327
Zur weiteren Förderung der Interoperabilität und Sicherheit sollten die Mitgliedstaaten spezifische Vorschriften für die Beschaffung, Erstattung oder Finanzierung von EHR-Systemen auf nationaler Ebene im Zusammenhang mit der Organisation, Erbringung oder Finanzierung von Gesundheitsdiensten beibehalten oder festlegen können. Solche spezifischen Vorschriften sollten den freien Verkehr von EHR-Systemen in der Union nicht behindern. Einige Mitgliedstaaten haben eine verbindliche Zertifizierung von EHR-Systemen oder eine verbindliche Interoperabilitätsprüfung für deren Verbindung mit nationalen digitalen Gesundheitsdiensten eingeführt. Solche Anforderungen kommen in der Regel bei Beschaffungsverfahren zum Tragen, die von Gesundheitsdienstleistern und nationalen oder regionalen Behörden organisiert werden. Die verbindliche Zertifizierung von EHR-Systemen auf Unionsebene sollte eine Ausgangsbasis bilden, die bei Beschaffungsverfahren auf nationaler Ebene genutzt werden kann.