Erwägungsgrund 6 32025R0350
Am 31. August 2023 nahm die Behörde ihre wissenschaftliche Stellungnahme zu dieser gesundheitsbezogenen Angabe an und übermittelte sie am 11. Oktober 2023 an die Kommission und am 9. November 2023 an die Mitgliedstaaten.
Am 31. August 2023 nahm die Behörde ihre wissenschaftliche Stellungnahme zu dieser gesundheitsbezogenen Angabe an und übermittelte sie am 11. Oktober 2023 an die Kommission und am 9. November 2023 an die Mitgliedstaaten.