Erwägungsgrund 8 32025R0350
Nach Veröffentlichung dieser Stellungnahme gingen bei der Kommission keine Bemerkungen gemäß Artikel 16 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ein.
Nach Veröffentlichung dieser Stellungnahme gingen bei der Kommission keine Bemerkungen gemäß Artikel 16 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ein.