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Mit dem Beschluss (GASP) 2025/391 wird eine Ausnahme von dem Verbot eingeführt, Dienstleistungen in den Bereichen Bauwesen, Architektur und Ingenieurwesen, Rechtsberatung und IT-Beratung zu erbringen, sofern diese Dienstleistungen für die Tätigkeit einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung von Belarus mit Sitz in einem Mitgliedstaat unbedingt erforderlich sind.
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 wird eine Ausnahme von dem Verbot eingeführt, Dienstleistungen in den Bereichen Bauwesen, Architektur und Ingenieurwesen,…
Es ist angezeigt, eine Ausnahme von dem Verbot einzuführen, Dienstleistungen in den Bereichen Bauwesen, Architektur und Ingenieurwesen, Rechtsberatung und…
Es ist angebracht, eine Ausnahme von dem Verbot einzuführen, Dienstleistungen in den Bereichen Bauwesen, Architektur und Ingenieurwesen, Rechtsberatung und…
Es ist auch angezeigt, eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht für Dienstleistungen einzuführen, die für die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre…
Darüber hinaus verbietet der Beschluss (GASP) 2024/1864 die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen, IT-Beratung und…
Überdies ist es angezeigt, die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen, IT-Beratung und Rechtsberatung für Belarus zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.