Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/394 wird das Transaktionsverbot weiter auf Kreditinstitute, Finanzinstitute und Organisationen ausgeweitet, die Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen, die Transaktionen bezüglich eines in der Liste aufgeführten Schiffs unterstützen wodurch das Verbot nach Artikel 3s der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, das darauf abzielt, die Fähigkeit Russlands zur Kriegsführung gegen die Ukraine einzuschränken, unterlaufen wird. Darüber hinaus werden mit dem Beschluss Beschränkungen für außerhalb der Union niedergelassene juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß der Auflistung in Anhang XLV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verhängt, bei denen es sich um Kredit- oder Finanzinstitute oder Organisationen handelt, die Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten und die an Transaktionen beteiligt sind, die unmittelbar oder mittelbar die Umgehung der in Artikel 3n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 festgelegten Verbote fördern.
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1495 wird das Transaktionsverbot für Kredit- und Finanzinstitute und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen aus Drittländern…
Es ist angebracht, das Transaktionsverbot weiter auf Kreditinstitute, Finanzinstitute und Organisationen auszuweiten, die Kryptowerte-Dienstleistungen…
Es ist angezeigt, das Transaktionsverbot für Kredit- und Finanzinstitute und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen aus Drittländern auf Organisationen…
Bestimmte Kredit- und Finanzinstitute mit Sitz außerhalb der Union könnten Transaktionen ermöglichen, durch die die in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 wird das Transaktionsverbot für Kredit- und Finanzinstitute aus Drittländern sowie Anbieter von Krypto-Diensten auch auf…
Bestimmte Kredit- und Finanzinstitute mit Sitz außerhalb Russlands könnten Transaktionen ermöglichen, durch die die in dem Beschluss 2014/512/GASP und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.