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Mit dem Beschluss (GASP) 2025/396 wird mit bestimmten Ausnahmen die Lieferung von auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautenden Banknoten in die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der Ukraine in den Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja (im Folgenden „nicht von der Regierung kontrollierte Gebiete“) verboten.
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/397 wird mit bestimmten Ausnahmen die Lieferung von auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautenden Banknoten an die Krim…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/266 werden Beschränkungen für Waren mit Ursprung in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Regionen…
Es ist verboten, auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautende Banknoten an die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete oder an natürliche oder…
Ferner ist es angezeigt, die Lieferung von auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautenden Banknoten an die nicht von der Regierung kontrollierten…
Es ist verboten, auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautende Banknoten an die Krim oder Sewastopol oder an natürliche oder juristische Personen,…
Es ist verboten, auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautende Banknoten an die Krim oder Sewastopol oder an natürliche oder juristische Personen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.