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A. Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a 1. Gegenstände, die Verpackungen sind: Schachteln für Süßigkeiten Folien um CD-Hüllen Versandhüllen für Kataloge und Magazine (mit Inhalt) Mit Kuchen verkaufte Kuchenunterlagen Rollen, Röhren und Zylinder, um die flexibles Material gewickelt ist (z. B. Kunststofffolie, Aluminium oder Papier), ausgenommen Rollen, Röhren und Zylinder, die Teile einer Produktionsanlage sind und nicht zur Präsentation eines Produkts als Verkaufseinheit verwendet werden Blumen- und Pflanzentöpfe, einschließlich Saatschalen, die nur für Verkauf und Transport von Pflanzen bestimmt sind Glasflaschen für Injektionslösungen CD-Spindeln (die mit CDs verkauft werden und nicht zur Lagerung verwendet werden sollen) Kleiderbügel (die mit einem Kleidungsstück verkauft werden) Streichholzschachteln Sterilbarrieresysteme (Beutel, Trays und Materialien, die zur Erhaltung der Sterilität des Produkts erforderlich sind) Wiederbefüllbare Stahlflaschen für verschiedene Arten von Gasen, ausgenommen Feuerlöscher Tee- und Kaffee-Folienbeutel Schachteln für Zahnpastatuben 2. Gegenstände, die keine Verpackungen sind: Blumen- und Pflanzentöpfe, einschließlich Saatschalen, die in Geschäftsbeziehungen in verschiedenen Produktionsstadien verwendet werden oder zusammen mit der Pflanze verkauft werden sollen Werkzeugkästen Wachsschichten um Käse Wurstschalen Kleiderbügel (die ohne Kleidung verkauft werden) Druckerpatronen CD-, DVD- und Videohüllen (die mit CD, DVD oder Video darin verkauft werden) CD-Spindeln (die leer verkauft werden und zur Lagerung verwendet werden sollen) Beutel aus wasserlöslicher Folie für Geschirrspülmittel Grablichter (Behälter für Kerzen) Mechanisches Mahlwerk (integriert in einem wiederbefüllbaren Behältnis, z. B. wiederbefüllbare Pfeffermühle) B. Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben b und c 1. Gegenstände, die Verpackungen sind: Etiketten, die direkt auf einem Produkt angebracht oder daran befestigt sind, einschließlich Aufkleber, die an Obst und Gemüse angebracht sind Mascara-Bürste, die Teil des Behälterverschlusses ist An anderen Verpackungen angebrachte Aufkleber Heftklammern Kunststoffhüllen Dosiervorrichtung, die Teil des Behälterverschlusses für Waschmittel ist Mechanisches Mahlwerk (integriert in einem nicht wiederbefüllbaren Behältnis, z. B. mit Pfeffer gefüllte Pfeffermühle) 2. Gegenstände, die keine Verpackungen sind: Radiofrequenz-Identifizierungs-Tags (RFID-Tags) Aufkleber zur Reifenkennzeichnung gemäß Verordnung (EU) 2020/740 des Europäischen Parlaments und des Rates C. Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben d und e 1. Gegenstände, die Verpackungen sind und dafür konzipiert und bestimmt sind, in der Verkaufsstelle befüllt zu werden: Papier- oder Kunststofftragetaschen Einwegteller und -tassen Frischhaltefolie Brottüten Aluminiumfolie Kunststofffolie für gereinigte Kleidung in Wäschereien 2. Gegenstände, die keine Verpackungen sind: Rührstäbchen Einwegbesteck Packpapier (das separat an Verbraucher und Unternehmen verkauft wird) Papierbackformen (die leer verkauft werden) Ohne Kuchen verkaufte Kuchenunterlagen Einwegteller und -tassen, die nicht dafür bestimmt sind, in der Verkaufsstelle befüllt zu werden
Verpackungen eines gefährlichen Stoffes oder Gemisches, der/das an die breite Öffentlichkeit abgegeben wird, haben weder eine Form oder ein Design, die/das die…
Beispiele für Kriterium i) Gegenstände, die als Verpackung gelten Schachteln für Süßigkeiten Klarsichtfolie um CD–Hüllen Versandhüllen für Kataloge und Magazine…
„Verpackungen“ aus beliebigen Stoffen hergestellte Produkte zur Aufnahme zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung und zur Darbietung von Waren, die vom…
Ein Gegenstand, der integraler Bestandteil eines Produkts ist und erforderlich ist, um diesem Produkt während seiner gesamten Lebensdauer als Behältnis zu…
Einwegkunststoffartikel im Sinne des Artikels 4 (Verbrauchsminderung) 1. Getränkebecher, einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel 2.…
Verpackungen und Verpackungszubehör wie z. B. Etiketten (ausgenommen Papiertragetaschen sowie Einpack- und Geschenkpapier);
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.