Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um zu überwachen, ob die Hersteller ihren finanziellen und organisatorischen Verpflichtungen dahin gehend nachkommen, die Abfallbewirtschaftung der Verpackungen bzw. verpackten Produkte sicherzustellen, die sie erstmals im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereitstellen bzw. auspacken, ohne Endabnehmer zu sein, ist es erforderlich, dass die zuständige Behörde in jedem Mitgliedstaat ein Herstellerregister erstellt und verwaltet, in dem sich die Hersteller verpflichtend registrieren müssen.
Die Hersteller sind verpflichtet, sich in jedem Mitgliedstaat, in dem sie Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats…
Die Mitgliedstaaten erstellen ein Herstellerregister, das dazu dient, die Einhaltung der Anforderungen dieses Kapitels durch die Hersteller zu überwachen.
die vom Hersteller oder von der Organisation für Herstellerverantwortung ergriffenen oder bezahlten Maßnahmen ausreichen, um gemäß Artikel 48 Absätze 1 und 5…
Um zu überwachen, ob die Hersteller ihren finanziellen und organisatorischen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der gebrauchten…
Damit überwacht werden kann, ob Hersteller ihren Verpflichtungen bezüglich der Abfallbehandlung von Batterien, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats…
Die Mitgliedstaaten erstellen gemäß Absatz 2 ein Herstellerregister, in dem auch Hersteller, die Elektro- und Elektronikgeräte mit Hilfe der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.