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Damit überwacht werden kann, ob Hersteller ihren Verpflichtungen bezüglich der Abfallbehandlung von Batterien, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstmals auf dem Markt bereitgestellt werden, nachkommen, muss in jedem Mitgliedstaat ein Register eingerichtet werden, das von der dort zuständigen Behörde verwaltet wird. Die Stellen, die an der Überwachung der Einhaltung und der Durchsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung beteiligt sind, sollten Zugriff auf die Informationen in dem Register haben. Das Register kann mit dem nationalen Register, das gemäß der Richtlinie 2006/66/EG eingerichtet wurde, identisch sein. Die Hersteller sollten zur Registrierung verpflichtet werden, um die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit die zuständigen Behörden überwachen können, ob die Hersteller ihren Verpflichtungen nachkommen. Die Anforderungen für die Registrierung sollten in der gesamten Union vereinfacht werden.
Die Hersteller registrieren sich in dem in Absatz 1 genannten Register. Zu diesem Zweck reichen sie in jedem Mitgliedstaat, in dem sie eine Batterie erstmals…
Die zuständige Behörde registriert den Hersteller auf dessen Antrag mit der Marke, der Firma, dem Ort der Niederlassung oder dem Sitz, der Anschrift sowie der…
Die Hersteller sind verpflichtet, sich in jedem Mitgliedstaat, in dem sie Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats…
Um zu überwachen, ob die Hersteller ihren finanziellen und organisatorischen Verpflichtungen dahin gehend nachkommen, die Abfallbewirtschaftung der Verpackungen…
Um zu überwachen, ob die Hersteller ihren finanziellen und organisatorischen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der gebrauchten…
Um die Einhaltung und Wirksamkeit der Verpflichtungen in Bezug auf die Sammlung und Behandlung von Altbatterien überprüfen zu können, müssen die Betreiber den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.