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Da bei der Wiederverwendung keine neuen Verpackungen in Verkehr gebracht werden, sollten wiederverwendbare Verkaufsverpackungen, die in Verkehr gebracht werden, und Verpackungen aus Holz, die repariert und in der Folge wiederverwendet werden, in Bezug auf das Erreichen der jeweiligen Zielvorgaben für das Recycling von Verpackungen berücksichtigt werden. Die Mitgliedstaaten sollten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können, um die angepassten Recyclingziele unter Berücksichtigung von höchstens fünf Prozentpunkten des durchschnittlichen Anteils an zum ersten Mal in Verkehr gebrachten wiederverwendbaren Verkaufsverpackungen, die in den vorangegangenen drei Jahren innerhalb eines Systems zur Wiederverwendung von Verpackungen wiederverwendet wurden, zu berechnen.
Ein Mitgliedstaat kann beschließen, die Zielvorgaben nach Artikel 52 Absatz 1 für ein bestimmtes Jahr in angepasstem Umfang zu erreichen, indem der…
Der ausnehmende Mitgliedstaat erreicht 5 Prozentpunkte über den Zielvorgaben für das Recycling von Verpackungsabfällen pro Material, die bis 2025 erreicht…
„in großem Maßstab recycelte Verpackungsabfälle“ Verpackungsabfälle, die getrennt gesammelt, sortiert und in bestehenden Infrastrukturen unter Verwendung…
Ein Mitgliedstaat kann beschließen, die Zielvorgaben nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben f bis i für ein bestimmtes Jahr in angepasstem Umfang zu erreichen,…
Das Recycling aller Kunststoffe aus Altfahrzeugen sollte fortlaufend verbessert werden, und es muss ein ausreichendes Angebot an Rezyklaten sichergestellt…
Die Berechnung der Recyclingziele sollte auf dem Gewicht der Verpackungsabfälle beruhen, die dem Recycling zugeführt werden. Die Mitgliedstaaten sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.