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Unbeschadet der Beschränkung von PFAS sollte diese Verordnung nicht die Möglichkeit der Einführung von Beschränkungen der Verwendung von Stoffen aus Gründen der Stoffsicherheit oder aus Gründen der Lebensmittelsicherheit vorsehen, es sei denn, es besteht eine unannehmbare Gefahr für die Gesundheit und die Umwelt; dies gilt unter anderem für die Beschränkungen für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom, die bereits auf der Grundlage der Richtlinie 94/62/EG eingeführt wurden und die im Rahmen dieser Verordnung weiterhin beibehalten werden sollten, da diese Beschränkungen auch Gegenstand anderer Rechtsakte der Union sind. Mit der Verordnung sollte dennoch auch eine Beschränkung für Stoffe eingeführt werden können — in erster Linie aus anderen Gründen als der Stoffsicherheit oder der Lebensmittelsicherheit —, die in Verpackungen und Verpackungsbestandteilen enthalten sind oder bei deren Herstellungsverfahren verwendet werden und die sich negativ auf die Nachhaltigkeit von Verpackungen — insbesondere im Hinblick auf das Kreislaufprinzip, die Wiederverwendung und die Recyclingverfahren — auswirken.
Unbeschadet der Beschränkungen für chemische Stoffe gemäß Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 oder gegebenenfalls der Beschränkungen und spezifischen…
werden gegebenenfalls Beschränkungen in Bezug auf das Vorhandensein besorgniserregender Stoffe oder Gruppen solcher Stoffe in Verpackungen oder…
Es ist angezeigt, zusätzlich zu den Beschränkungen in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Beschränkungen für das Vorkommen von Quecksilber, Cadmium…
Zusätzlich zu den in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und in der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 enthaltenen Beschränkungen für…
In den Entscheidungen 2001/171/EG und 2009/292/EG der Kommission, die gemäß der Richtlinie 94/62/EG erlassen wurden, sind Bedingungen für Ausnahmen in Bezug auf…
Bestimmte Werkstoffe und Bauteile, die Blei, Quecksilber, Cadmium oder sechswertiges Chrom enthalten, sollten weiterhin von dem Verbot gemäß Artikel 4 Absatz 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.