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Die Begriffsbestimmung für stoffliches Recycling in dieser Verordnung sollte die in der Richtlinie 2008/98/EG festgelegten Begriffsbestimmungen für Recycling und stoffliche Verwertung ergänzen. Das stoffliche Recycling hält die Ressourcen innerhalb der Kreislaufwirtschaft in Umlauf und sollte daher die biologische Abfallbehandlung ausschließen. Die Begriffsbestimmung für stoffliches Recycling sollte die Berechnung der Recyclingziele, die für die Mitgliedstaaten festgesetzt werden, nicht berühren. Diese Zielvorgaben und ihre Berechnung stützen sich auf die in der Richtlinie 2008/98/EG festgelegte Begriffsbestimmung für Recycling.
„stoffliches Recycling“ jede Form der Verwertung, durch die Abfallmaterialien erneut zu Materialien oder Stoffen wiederaufbereitet werden, die entweder dem…
„Recycling“ bezeichnet Recycling im Sinne von Artikel 3 Nummer 17 der Richtlinie 2008/98/EG;
In ihrer Bewertung der Richtlinie 2000/53/EG stellte die Kommission fest, dass die Definition des Begriffs „Recycling“ in dieser Richtlinie zu weit gefasst ist…
Für die Zwecke dieser Verordnung sollte sich der Begriff „Recycling“ nicht dieselbe Bedeutung haben wie in der Begriffsbestimmung in Richtlinie 2008/98/EG. Die…
„Recycling“ die stoffliche Verwertung im Sinne der Begriffsbestimmung in Artikel 3 Nummer 7 der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates…
Rücknahme- und Recyclingsysteme sollten optimiert werden, um insbesondere eine Minimierung der Kosten und der Umweltbelastung durch den Transport zu erreichen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.