Erwägungsgrund 3 32025R0407
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2013/255/GASP kam der Rat zu dem Schluss, dass es angezeigt ist, eine Reihe sektoraler und individueller Maßnahmen auszusetzen, bestimmte Ausnahmen einzuführen und die Befristung der derzeitigen Ausnahme für humanitäre Zwecke von den Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten aufzuheben, um einen alle Seiten einschließenden Übergang in Syrien zu fördern, die Erbringung humanitärer Hilfe, die wirtschaftliche Erholung, den Wiederaufbau und die Stabilisierung zu unterstützen und die Rückkehr syrischer Staatsangehöriger mit ihren persönlichen Sachen zu erleichtern. Zu diesem Zweck hat der Rat am 24. Februar 2025 den Beschluss (GASP) 2025/406 angenommen.