Erwägungsgrund 16 32014L0066
Um zu gewährleisten, dass die Fähigkeiten des unternehmensintern transferierten Arbeitnehmers auf die aufnehmende Niederlassung abgestimmt sind, sollte der transferierte Arbeitnehmer unmittelbar vor dem Transfer mindestens drei bis zwölf Monate — im Fall von Führungskräften und Spezialisten — sowie mindestens drei bis sechs Monate — im Fall von Trainees — ununterbrochen bei der gleichen Unternehmensgruppe beschäftigt gewesen sein.