Verordnung (EU) 2025/41 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrmaßnahmen für Feuerwaffen, wesentliche Komponenten und Munition, zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) (Neufassung)
Es muss sichergestellt werden, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung während der gesamten Geltungsdauer der Genehmigung weiter erfüllt werden, wie es bei Genehmigungen nach der Richtlinie (EU) 2021/555 für den Erwerb oder Besitz einer Feuerwaffe in der Union der Fall ist.
Erwägungsgrund 34 32025R0041Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen