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Die Anhänge I, II und III der Verordnung (EU) Nr. 349/2011 werden wie folgt geändert: 1. Anhang I erhält folgende Fassung: „ANHANG I LISTE DER VARIABLEN Europäische Statistik über Arbeitsunfälle (ESAW) — Variablen der Phasen I und II Variablen Erläuterungen Erstes Bezugsjahr, in dem Daten zu übermitteln sind Unfall-Code Eindeutig zuordenbarer Unfall-Code zur Identifikation jedes einzelnen Eintrags sowie um zu gewährleisten, dass jeder Eintrag einen einzelnen Arbeitsunfall repräsentiert. Dem gewählten Unfall-Code müssen 4 Stellen für das Jahr vorangestellt sein, in dem der Unfall den zuständigen nationalen Behörden gemeldet wird. 2027 Wirtschaftszweig des Arbeitgebers 4-stellige Ebene der NACE 2027 für die NACE-Abschnitte A-T Berufsgruppe des Geschädigten 2-stellige Ebene der ISCO-08 2027 Alter des Geschädigten 2-stellige Zahl 2027 Geschlecht des Geschädigten 1-stelliger Code 2027 Art der Verletzung 3-stellige Fassung der ESAW-Klassifikation für die ‚Art der Verletzung‘ gemäß der ESAW-Methodik 2027 Betroffener Körperteil 2-stellige Fassung der Klassifikation für ‚betroffener Körperteil‘ gemäß der ESAW-Methodik 2027 Geografischer Ort des Unfalls 5-stelliger Code der NUTS-Klassifikation 2027 Datum des Unfalls Numerische Variable, die als Jahr-Monat-Tag angegeben wird 2027 Unfallzeitpunkt 2-stellige Variable, die Zeitintervalle in Stunden gemäß der ESAW-Methodik beschreibt fakultativ Unternehmensgröße Kategorien gemäß der ESAW-Methodik fakultativ Staatsangehörigkeit des Geschädigten Kategorien gemäß der ESAW-Methodik fakultativ Beschäftigungsverhältnis des Geschädigten Kategorien gemäß der ESAW-Methodik 2027 Ausfalltage (Schwere der Verletzung) Kategorien gemäß der ESAW-Methodik. Einen eigenen Code gibt es für dauerhafte Arbeitsunfähigkeit und für tödliche Arbeitsunfälle. 2027 Gewichtung bei ESAW-Datenerhebung Anzuwenden, wenn ein Mitgliedstaat die Daten über Unfälle mithilfe von Stichproben erhebt und/oder Meldelücken korrigieren will. Ist beides nicht der Fall, wird als Standardwert 1 verwendet. 2027 Variablen der ESAW-Phase III über Ursachen und Begleitumstände Variablen Erläuterungen Erstes Bezugsjahr, in dem Daten zu übermitteln sind 1. Arbeitsplatz · Kategorien gemäß der ESAW-Methodik 2027 2. Arbeitsumgebung · 3-stellige Fassung der Klassifikation für ‚Arbeitsumgebung‘ gemäß der ESAW-Methodik 2027 3. Arbeitsprozess · 2-stellige Fassung der Klassifikation für ‚Arbeitsprozesse‘ gemäß der ESAW-Methodik 2027 4. Spezifische Tätigkeit · 2-stellige Fassung der Klassifikation für ‚spezifischen Tätigkeiten‘ gemäß der ESAW-Methodik 2027 5. Abweichung · 2-stellige Fassung der Klassifikation der ‚Abweichungen‘ gemäß der ESAW-Methodik 2027 6. Kontakt — Art der Verletzung · 2-stellige Fassung der Klassifikation für ‚Kontakt — Art der Verletzung‘ gemäß der ESAW-Methodik 2027 7. Gegenstand der spezifischen Tätigkeit · 4-stellige Fassung der Klassifikation für ‚Gegenstände‘ gemäß der ESAW-Methodik 2027 8. Gegenstand der Abweichung · 4-stellige Fassung der Klassifikation für ‚Gegenstände‘ gemäß der ESAW-Methodik 2027 9. Gegenstand des Kontakts — der Verletzung · 4-stellige Fassung der Klassifikation für ‚Gegenstände‘ gemäß der ESAW-Methodik 2027 Gewichtung für Ursachen und Begleitumstände Anzuwenden, wenn ein Mitgliedstaat eine zusätzliche Stichprobe für die Verschlüsselung der Variablen der ESAW-Phase III über Ursachen und Begleitumstände durchführt. Ist beides nicht der Fall, wird als Standardwert 1 verwendet 2027 · 2. In Anhang II Absatz 2 erhält der einleitende Wortlaut folgende Fassung: „gemäß NACE: 3. Anhang III wird wie folgt geändert: a) Der erste Gedankenstrich erhält folgende Fassung: „— die erfasste Bevölkerung nach Abschnitten (und gegebenenfalls Abteilungen, Gruppen und Klassen) der NACE und Beschäftigungsstatus; · b) Der siebte Gedankenstrich erhält folgende Fassung: „— Anzahl der tödlichen Straßenverkehrsunfälle und tödlichen Wegeunfälle mit jeder Art Transportmittel während der Arbeit von Beschäftigten außerhalb des Abschnitts H der NACE ‚Verkehr und Lagerei‘;“. · ·
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