Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Anhänge 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1062/2008 erhalten folgende Fassung: 1. Anhang 1 erhält folgende Fassung: „ANHANG 1 Aggregationsebene der NACE NACE-Abschnitte Bezeichnung A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei B, C, D und E Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden; Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren; Energieversorgung; Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen F Baugewerbe/Bau G, H und I Handel; Verkehr und Lagerei; Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie J Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten K Telekommunikation, Softwareentwicklung, IT-Beratung und Erbringung sonstiger Dienstleistungen der Informationstechnologie und der Computerinfrastruktur L Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen M Grundstücks- und Wohnungswesen N und O Erbringung von wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen; Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen P, Q und R Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung; Erziehung und Unterricht; Gesundheits- und Sozialwesen S und T Kunst, Sport und Erholung; Erbringung von sonstigen Dienstleistungen · 2. Anhang 2 Nummer 2.2.6 erhält folgende Fassung: „2.2.6. Bias-Schätzung Eine Bewertung der systematischen Fehler der absoluten Zahl der offenen Stellen wird für die Gesamtzahl der offenen Stellen und nach Möglichkeit auf der in Anhang 1 dieser Verordnung aufgeführten Aggregationsebene der NACE sowie nach Größenklassen (1-9, 10 + Arbeitnehmer) übermittelt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.