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Zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs sollten die gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 benannten Eurofisc-Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten in der Lage sein, auf Mehrwertsteuerinformationen über innergemeinschaftliche Umsätze zuzugreifen und diese zu analysieren. Zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Anwendung der Mehrwertsteuervorschriften sollten die Beamten der Mitgliedstaaten, die prüfen, ob die Mehrwertsteuerbefreiung für bestimmte eingeführte Gegenstände gemäß Artikel 143 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 2006/112/EG Anwendung findet, auch auf die im zentralen MIAS gespeicherten, zur Identifizierung für Mehrwertsteuerzwecke erforderlichen Angaben zugreifen können. Des Weiteren sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten aus denselben Gründen andere Beamte auswählen, die direkten Zugang zum zentralen MIAS benötigen, und ihnen diesen Zugang erforderlichenfalls gewähren. Schließlich sollten ordnungsgemäß akkreditierte Personen der Kommission Zugang zu den im zentralen MIAS gespeicherten Informationen haben, allerdings nur insoweit, als dies für die Entwicklung und Pflege dieses Systems erforderlich ist.
Um die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der korrekten Festsetzung der Mehrwertsteuer, der Kontrolle der richtigen Anwendung der Mehrwertsteuer, der…
Zur Untersuchung mutmaßlicher Fälle von Mehrwertsteuerbetrug und zur Aufdeckung solcher Betrugsfälle sollten die Informationssysteme, die das Eurofisc-Netzwerk…
den Eurofisc-Verbindungsbeamten gemäß Artikel 36 Absatz 1, die eine persönliche Nutzerberechtigung für das zentrale MIAS besitzen, wenn der Zugang im…
Während die Eurofisc-Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten Zugang zu den Informationen über Zahlungen, die im CESOP gespeichert sind, für die Zwecke der…
Damit das zentrale MIAS über dieselben Funktionen wie das bestehende Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a der…
Um den Mitgliedstaaten eine wirksamere Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs zu ermöglichen, sollte die Kommission ein elektronisches zentrales…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.