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Um die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der korrekten Festsetzung der Mehrwertsteuer, der Kontrolle der richtigen Anwendung der Mehrwertsteuer, der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs und der Nutzung von Synergien zwischen verschiedenen Informationssystemen, die für Mehrwertsteuerzwecke relevante Informationen enthalten, zu unterstützen, sollten die von den Mitgliedstaaten eingegangenen Informationen im zentralen MIAS zusammen mit den gemäß der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 übermittelten oder erhobenen Informationen verarbeitet werden.
Damit das zentrale MIAS über dieselben Funktionen wie das bestehende Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a der…
Zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs sollten die gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 benannten Eurofisc-Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten…
Um den Mitgliedstaaten eine wirksamere Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs zu ermöglichen, sollte die Kommission ein elektronisches zentrales…
Die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates regelt die Modalitäten, nach denen die in den Mitgliedstaaten mit der Anwendung der Vorschriften auf dem Gebiet der…
Überdies sollten die Mitgliedstaaten in Bezug auf die zur Identifizierung für Mehrwertsteuerzwecke erforderlichen Angaben im zentralen MIAS Maßnahmen ergreifen,…
Die von den Lieferern/Dienstleistungserbringern und Erwerbern in verschiedenen Mitgliedstaaten gemeldeten Informationen über innergemeinschaftliche Umsätze…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.