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Vorbedingung für die Unterstützung im Rahmen der Fazilität ist, dass Moldau sich zu funktionierenden demokratischen Mechanismen, einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems, freier und fairer Wahlen, freier, unabhängiger und pluralistischer Medien, einer unabhängigen Justiz und der Rechtsstaatlichkeit, bekennt und sich daran hält, und die Achtung aller Menschenrechtsverpflichtungen, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, garantiert.
Die Kommission überwacht, ob die in Absatz 1 genannten Vorbedingungen erfüllt sind, bevor Mittel, einschließlich Vorfinanzierungen, aus der Fazilität an Moldau freigegeben werden, und zwar während der gesamten Laufzeit der im Rahmen der Fazilität geleisteten Unterstützung und unter gebührender Berücksichtigung des erweiterungspolitischen Rahmens. Bei der Überwachung berücksichtigt die Kommission auch die einschlägigen Empfehlungen internationaler Gremien wie dem Europarat und seiner Venedig-Kommission oder dem Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).
Kommt die Kommission zu dem Schluss, dass einzelne Vorbedingungen gemäß Absatz 1 nicht erfüllt sind, so erlässt sie einen Beschluss hierzu, und hält insbesondere die freizugebenden Mittel gemäß Artikel 19 ein, unabhängig davon, ob die in Artikel 10 genannten Auszahlungsbedingungen erfüllt sind. Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat über ihren Beschluss.
Die Kommission überwacht, ob die in Absatz 1 genannten Vorbedingungen erfüllt sind, bevor Mittel, einschließlich Vorfinanzierungen, aus der Fazilität an die…
Die Kommissionsdienststellen und der Europäische Auswärtige Dienst überwachen die Erfüllung der in Absatz 1 genannten Vorbedingung insbesondere vor Freigabe der…
Die Kommission sollte in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Moldau für die Konformität, Kohärenz, Konsistenz und Komplementarität sowie mehr Transparenz…
Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) überwachen die Erfüllung der Vorbedingung nach Absatz 1 dieses Artikels, insbesondere vor der Annahme…
Die Kommission überwacht die Erfüllung der Vorbedingung gemäß Absatz 1 im Vorfeld von Auszahlungen an die Ukraine im Rahmen der Fazilität und während der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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