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Eine Vorbedingung für die Unterstützung aus dem Unterstützungsdarlehen für die Ukraine ist, dass die Ukraine weiterhin wirksame demokratische Mechanismen, einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems, und die Rechtsstaatlichkeit aufrechterhält und respektiert und die Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, gewährleistet. Die Wahrung und Achtung der Rechtsstaatlichkeit schließt auch die Korruptionsbekämpfung ein.
Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) überwachen die Erfüllung der Vorbedingung nach Absatz 1 dieses Artikels, insbesondere vor der Annahme des in Artikel 8 genannten Durchführungsbeschlusses des Rates und der Freigabe der Mittel nach Artikel 23. Darüber hinaus werden bei dieser Überwachung die einschlägigen Empfehlungen internationaler Gremien wie des Europarats und seiner Venedig-Kommission berücksichtigt. Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat über ihre Überwachung.
Die Unterstützung der Ukraine durch das Unterstützungsdarlehen für die Ukraine sollte an die Vorbedingung geknüpft werden, dass die Ukraine wirksame…
Eine Vorbedingung für die Gewährung der Unterstützung im Rahmen des Instruments besteht darin, dass die Ukraine weiterhin wirksame demokratische Mechanismen,…
Die Kommissionsdienststellen und der Europäische Auswärtige Dienst überwachen die Erfüllung der in Absatz 1 genannten Vorbedingung insbesondere vor Freigabe der…
Eine Vorbedingung für die Unterstützung der Ukraine im Rahmen der Fazilität ist, dass die Ukraine weiterhin wirksame demokratische Mechanismen, einschließlich…
Die Unterstützung der Ukraine durch das MFA-Darlehen sollte an die Vorbedingung geknüpft werden, dass die Ukraine wirksame demokratische Mechanismen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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