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Da die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit der Unterstützung Moldaus durch Darlehen im Rahmen der Fazilität mit den finanziellen Risiken im Zusammenhang mit Darlehen im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/947 vergleichbar sind, sollte für die finanziellen Verbindlichkeiten in Verbindung mit Darlehen im Rahmen der vorliegenden Verordnung im Einklang mit Artikel 214 der Haushaltsordnung eine Dotierungsquote von 9 % vorgesehen werden, und die Finanzierung der Dotierung sollte aus der Finanzausstattung des geografischen Programms „Nachbarschaft“ gemäß Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/947 erfolgen.