Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nach der Verordnung (EU) 2016/1011 verschafft die Anerkennung eines in einem Drittstaat angesiedelten Referenzwert-Administrators diesem bis zur Annahme eines Gleichwertigkeitsbeschlusses durch die Kommission vorübergehend Zugang zum Unionsmarkt. Da Gleichwertigkeitsbeschlüsse nur für eine sehr begrenzte Zahl von Drittstaats-Referenzwerten vorliegen, sollte eine solche Anerkennung den betreffenden Referenzwert-Administratoren dauerhaft Zugang zum Unionsmarkt verschaffen.
Mit der Verlängerung des Übergangszeitraums für Referenzwerte aus Drittstaaten könnte ein Anreiz für Administratoren von Referenzwerten in der Union geschaffen…
Bei Referenzwerten, für die ein Gleichwertigkeitsbeschluss vorliegt, wird davon ausgegangen, dass sie einer den Unionsreferenzwerten gleichwertigen Regulierung…
In Drittstaaten angesiedelte Referenzwert-Administratoren, die im Rahmen der Anerkennungsregelung Zugang zum Unionsmarkt haben, werden derzeit von der ESMA…
Zum Zeitpunkt der Annahme der Verordnung (EU) 2016/1011 wurde davon ausgegangen, dass Drittstaaten bis Ende 2021 vergleichbare gesetzliche Regelungen für…
Da eine gründliche Überprüfung des Anwendungsbereichs von Verordnung (EU) 2016/1011 und ihren Bestimmungen über Referenzwerte, die von in Drittstaaten…
Durch diese Verordnung wird auch ein Übernahmemechanismus eingeführt, der es in der Union angesiedelten Administratoren oder beaufsichtigten Unternehmen unter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.