VERORDNUNG (EU) 2025/941 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Mai 2025 über unternehmensbezogene Arbeitsmarktstatistiken der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 450/2003 und (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Um die Definition des Sozialunternehmens zu operationalisieren, ist es wichtig, Machbarkeits- und Pilotstudien einzuleiten, mit dem Ziel, spezifische Daten über Sozialunternehmen zu erhalten.
Erwägungsgrund 6 32025R0941
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