Art. 44 32025R0974
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Die Anhänge III bis X und die Anhänge XII bis XV gelten ab dem 16. Oktober 2028 , und die Anhänge I, II, XI und XVI gelten ab dem 16. Dezember 2025 .