Erwägungsgrund 2 32014R0317
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde durch die Verordnungen (EU) Nr. 618/2012 und durch die Verordnung (EU) Nr. 944/2013 der Kommission zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt geändert, um eine Reihe neuer harmonisierter Einstufungen von CMR-Stoffen aufzunehmen oder zu aktualisieren.