Gesetze
Gesetz wird geladen …
Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # MBA Zeichen (4) MBA-Code der berichterstattenden MBA 1 Report type Zeichen (5) Für diese Berichtsart ist „ANFWP“ anzugeben 2 Installation Zeichen (256) Name der Anlage 3 Report date Datum (TTMMJJJJ) Datum der Fertigstellung des Berichts 4 Reporting person Zeichen (64) Name der für den Bericht zuständigen Person 5 Report number Zahl Eindeutige Referenznummer 6 Einträge Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # Line number Zahl Laufende Nummer, lückenlos 7 Item ID Zeichen (20) Eindeutige Kennung eines Kernmaterialpostens 8 Waste type Zeichen (2) Abfallart vor Konditionierung 9 Conditioned form Zeichen (2) Derzeitige konditionierte Form des Abfalls 10 Number of items Zahl Anzahl der Posten 11 Plutonium weight Zahl (24,3) Pu-Gewicht 12 HEU weight Zahl (24,3) Gewicht des hochangereicherten Urans 13 U233 weight Zahl (24,3) U233-Gewicht 14 Storage location Zeichen (256) Ort, an dem sich die Abfälle zum Zeitpunkt der Vorausmeldung befinden 15 Processing location Zeichen (256) Ort, an dem die geplante Aufbereitung erfolgen soll 16 Processing start date Datum (TTMMJJJJ) Datum des Beginns der Aufbereitung 17 Processing end date Datum (TTMMJJJJ) Datum des Endes der Aufbereitung 18 Processing purpose Zeichen (256) Das beabsichtigte Ergebnis der Aufbereitung 19 Previous report Zahl Bericht, auf den sich der aktuelle Eintrag bezieht 20 Previous line Zahl Zeile des in Feld 20 angegebenen Berichts, auf die sich der aktuelle Eintrag bezieht 21 Erläuterungen 1. MBA: MBA-Code der berichterstattenden Materialbilanzzone. Der Code wird der betroffenen Anlage von der Kommission mitgeteilt. 2. Report type/Berichtsart: Für diese Berichtsart ist „ANFWP“ anzugeben. 3. Installation/Anlage: Name der Anlage. 4. Report date/Berichtsdatum: Datum der Fertigstellung des Berichts. 5. Reporting person/Bericht erstattende Person: Name der für den Bericht zuständigen Person. 6. Report number/Berichtsnummer: Laufende Nummer (lückenlos) für die Vorausmeldung weiterer Abfallaufbereitungstätigkeiten. 7. Line number/Zeilennummer: Laufende Nummer, beginnend mit 1, lückenlos. 8. Item ID/Posten-ID: Eindeutige Kennung eines Kernmaterialpostens. 9. Waste type/Abfallart: Die Art des Abfalls vor jeglicher Konditionierung. Es sind die Materialformcodes (für Schrott, festen Abfall oder flüssigen Abfall) gemäß Anhang III Nummer 14 dieser Verordnung zu verwenden. 10. Conditioned form/Konditionierte Form: Derzeitige konditionierte Form des Abfalls. Es sind die Materialformcodes (für konditionierten Abfall) gemäß Anhang III Nummer 14 dieser Verordnung zu verwenden. 11. Number of items/Anzahl der Posten: Anzahl der Posten, z. B. Glasbehälter oder Zementblöcke, die bei ein und derselben Aufbereitungskampagne eingesetzt werden. 12. Plutonium weight/Plutoniumgewicht: Das Gesamtgewicht des in allen Posten enthaltenen Plutoniums in Gramm. Für das Gewicht können die in den Bestandsänderungsberichten verwendeten Gewichtsdaten zugrunde gelegt werden; eine Messung der einzelnen Posten ist nicht erforderlich. 13. HEU weight/HEU-Gewicht: Das Gesamtgewicht des in allen Posten enthaltenen hochangereicherten Urans in Gramm. Für das Gewicht können die in den Bestandsänderungsberichten verwendeten Gewichtsdaten zugrunde gelegt werden; eine Messung der einzelnen Posten ist nicht erforderlich. 14. U233 weight/U233-Gewicht: Das Gesamtgewicht des in allen Posten enthaltenen Urans-233 in Gramm. Für das Gewicht können die in den Bestandsänderungsberichten verwendeten Gewichtsdaten zugrunde gelegt werden; eine Messung der einzelnen Posten ist nicht erforderlich. 15. Storage location/Lagerort: In der Spalte „Ort“ sind Name und Anschrift der Anlage anzugeben sowie der Ort, an dem sich der Abfall zum Zeitpunkt der Vorausmeldung befindet. Die Anschrift muss hinreichend detailliert sein, um die geografische Position des Ortes im Verhältnis zu anderen in dieser oder anderen Meldungen/Erklärungen angegebenen Orten anzuzeigen, und — falls ein Zugang notwendig ist — Angaben darüber enthalten, wie der Ort erreicht werden kann. Befindet sich ein Ort am Standort einer Nuklearanlage, ist in der Spalte für den Ort der Anlagencode anzugeben. 16. Processing location/Ort der Aufbereitung: Ort, an dem die geplante Aufbereitung erfolgen soll. 17. Processing start date/Datum des Beginns der Aufbereitung Datum, an dem die Kampagne der weiteren Aufbereitung voraussichtlich beginnt. 18. Processing end date/Datum des Endes der Aufbereitung Datum, an dem die Kampagne der weiteren Aufbereitung voraussichtlich endet. 19. Processing purpose/Zweck der Aufbereitung: Das angestrebte Ergebnis der Aufbereitung, z. B. Plutoniumrückgewinnung oder Abtrennung bestimmter Spaltprodukte. 20. Previous report/Vorheriger Bericht: Verweis auf einen früheren Bericht, dessen Angaben mit dem aktuellen Eintrag ergänzt oder aktualisiert werden. 21. Previous line/Vorherige Zeile: Verweis auf die Angaben in einer Zeile des in Feld 20 genannten Berichts, die mit dem aktuellen Eintrag ergänzt oder aktualisiert werden. ALLGEMEINE ANMERKUNGEN ZUM ERSTELLEN DER BERICHTE 1. Dieses Formular ist für Vorausmeldungen bei einer geplanten weiteren Aufbereitung von Abfall nach Artikel 34 zu verwenden. Etwaige spätere Änderungen der Aufbereitungstermine oder -orte sind ebenfalls mitzuteilen. Für jede Kampagne der weiteren Aufbereitung außer dem Umpacken des Abfalls oder seiner weiteren Konditionierung ohne Trennung der Elemente, zur Lagerung oder Entsorgung ist ein gesonderter Eintrag vorzunehmen. 2. Es sind gegebenenfalls alle angeforderten Angaben zu übermitteln. 3. Enthalten numerische Daten Bruchteile von Einheiten, so ist ein Dezimalpunkt zu verwenden, um die Dezimalstellen abzusetzen. 4. Folgende 55 Zeichen dürfen verwendet werden: die 26 Großbuchstaben A bis Z, die Ziffern 0 bis 9 und die Zeichen „plus“, „minus“, „Schrägstrich“, „Sternchen“, „Leerzeichen“, „gleich“, „größer als“, „kleiner als“, „Punkt“, „Komma“, „Klammer auf“, „Klammer zu“, „Doppelpunkt“, „Dollar“, „Prozent“, „Anführungsstrich“, „Strichpunkt“, „Fragezeichen“ und „& -Zeichen“. 5. Gemäß Artikel 79 des Vertrags müssen die von den Anforderungen in Bezug auf Sicherungsmaßnahmen Betroffenen den Behörden des betreffenden Mitgliedstaats die Mitteilungen bekannt geben, die sie gemäß Artikel 78 und Artikel 79 Absatz 1 des Vertrags an die Kommission richten. 6. Die Berichte sind im XML-Format unter Verwendung der von der Kommission über eine spezielle Plattform bereitgestellten Vorlage zu erstellen. 7. Die Berichte sind ordnungsgemäß erstellt und (möglichst digital) unterzeichnet zu senden an: Europäische Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung.
Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # MBA Zeichen (4) MBA-Code der berichterstattenden Anlage 1 Report type Zeichen (5) Für diese Berichtsart ist…
Kopf Kennsatz/ Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # Shipping installation Zeichen (256) Kontaktdaten der versendenden Anlage 1 Shipper MBA Zeichen (4) MBA-Code der…
Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # Receiving installation Zeichen (256) Kontaktdaten der empfangenden Anlage 1 Receiver MBA Zeichen (4) MBA-Code der…
Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # MBA Zeichen (4) MBA-Code der berichterstattenden MBA 1 Report type Zeichen (1) P für Aufstellung des realen…
ALLGEMEINE ANMERKUNGEN ZUR BEREITSTELLUNG DER LISTE DER BESTANDSPOSTEN 1. Die Angaben sind für jeden Posten zu machen, wenn dies für den normalen Betrieb der…
Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # Legal entity or name of installation Zeichen (256) Name der juristischen Person oder der Anlage 1 Report type…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.