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Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # Legal entity or name of installation Zeichen (256) Name der juristischen Person oder der Anlage 1 Report type Zeichen (4) Für diese Berichtsart ist „ANXS“ anzugeben 2 Advance notification reference code Zeichen (12) Referenzcode für die Vorausmeldung 3 Shipper MBA Zeichen (4) MBA-Code der versendenden Anlage 4 Receiver MBA Zeichen (4) MBA-Code der empfangenden Anlage 5 Shipping installation Zeichen (256) Kontaktdaten der versendenden Anlage 6 Receiving installation Zeichen (256) Kontaktdaten der empfangenden Anlage 7 Report date Datum (TTMMJJJJ) Datum der Fertigstellung des Berichts 8 Reporting person Zeichen (64) Name der für den Bericht zuständigen Person 9 Einträge Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # Line number Zahl Laufende Nummer, lückenlos 10 Batch Zeichen (20) Eindeutige Kennung einer Kernmaterialcharge 11 Element category Zeichen (1) Kernmaterialkategorie 12 Obligation Zeichen (5) Kontrollverpflichtung 13 Chemical composition Zeichen (64) Chemische Zusammensetzung 14 Isotope Zeichen (1) Uranisotop 15 Enrichment Zahl (3,3) Prozentuale Zusammensetzung von Uran-235 16 Material state Zeichen (1) Materialzustand 17 Material form Zeichen (2) Materialform 18 Number of items Zahl Anzahl der Posten 19 Description of containers and seals Zeichen (256) Beschreibung der Behälter und Versiegelungsoptionen 20 Element weight Zahl (24,3) Elementgewicht 21 Fissile weight Zahl (24,3) Gewicht der spaltbaren Isotope 22 Material container Zeichen (1) Materialbehältercode 23 Means of transport Zeichen (1) (für jedes Transportmittel) Transportmittel für Kernmaterial 24 Location where material will be stored or prepared Zeichen (256) Ort, an dem das Kernmaterial für den Versand vorbereitet wird 25 Last date when material can be identified Datum (TTMMJJJJ) Letzter Zeitpunkt für die Identifizierung des Kernmaterials 26 Date of dispatch Datum (TTMMJJJJ) Erwartetes Versanddatum 27 Date of arrival Datum (TTMMJJJJ) Erwartetes Datum der Ankunft am Bestimmungsort 28 Intended use Zeichen (256) Vorgesehener Verwendungszweck des Kernmaterials 29 Euratom Supply Agency (ESA) contractual reference Zeichen (64) ESA-Vertragsreferenznummer 30 Erläuterungen 1. Legal entity or name of installation/Juristische Person oder Name der Anlage: Name der juristischen Person oder der Anlage, die der Kommission die Meldung übermittelt. 2. Report type/Berichtsart: Für diese Berichtsart ist „ANXS“ anzugeben. 3. Advance notification reference code/Referenzcode Vorausmeldung: Referenzcode für Vorausmeldungen zur Verwendung im Bestandsänderungsbericht. 4. Shipper MBA/Versender-MBA: Code der versendenden Materialbilanzzone, der der betroffenen Anlage von der Kommission mitgeteilt wurde. 5. Receiver MBA/Empfänger-MBA: Code der Empfänger-MBA bei Weitergabe innerhalb der EU und, falls bekannt, bei Ausfuhr in ein Drittland. 6. Shipping installation/Versendende Anlage: Name, Anschrift und Land der Anlage, die das Kernmaterial versendet. 7. Receiving installation/Empfangende Anlage: Name, Anschrift und Land der Anlage, die das Kernmaterial empfängt. 8. Report date/Berichtsdatum: Datum der Fertigstellung des Berichts. 9. Reporting person/Bericht erstattende Person: Name der für den Bericht zuständigen Person. 10. Line number/Zeilennummer: Laufende Nummer, bei jedem Bericht mit 1 beginnend, lückenlos. 11. Batch/Charge: Kennnummer der Charge. Diese Angabe ist für jede Charge zu machen. 12. Element category/Elementkategorie: Kernmaterialkategorie. Es sind die Kategorie-Codes gemäß Anhang III Nummer 25 dieser Verordnung zu verwenden. 13. Obligation/Verpflichtung: Angabe der von der Gemeinschaft übernommenen besonderen Kontrollverpflichtung im Rahmen eines Abkommens mit einem Drittland oder einer zwischenstaatlichen Einrichtung, der das Material unterliegt (Artikel 19). Die Kommission teilt den Anlagen auf Anfrage die entsprechenden Codes mit. Diese Angabe ist für jede Charge zu machen. 14. Chemical composition/Chemische Zusammensetzung: Chemische Zusammensetzung der Charge. Diese Angabe ist für jede Charge zu machen. 15. Isotope/Isotop: Dieser Code gibt die Art der betreffenden spaltbaren Isotope an und ist zu verwenden, wenn das Gewicht der spaltbaren Isotope gemeldet wird. Es sind die Codes für die Isotope gemäß Anhang III Nummer 27 dieser Verordnung zu verwenden. Diese Angabe ist für jede Charge zu machen, die Uran enthält. 16. Enrichment/Anreicherung: Prozentuale Zusammensetzung von U-235. Diese Angabe ist für jede Charge zu machen, die Uran enthält. 17. Material state/Materialzustand: Der Materialzustand der Charge, wobei die Materialzustandscodes gemäß Anhang III Nummer 16 dieser Verordnung zu verwenden sind. Diese Angabe ist für jede Charge zu machen. 18. Material form/Materialform: Die Materialform der Charge, wobei die Materialbeschreibung gemäß Anhang III Nummer 14 dieser Verordnung zu verwenden ist. Diese Angabe ist für jede Charge zu machen. 19. Number of items/Anzahl der Posten: Anzahl der in der Charge enthaltenen Posten, im Einklang mit Anhang III Nummer 24 dieser Verordnung. 20. Description of containers and seals/Beschreibung der Behälter und Siegel: Beschreibung der Behälter und der Merkmale, die eine Versiegelung ermöglichen. Diese Angabe ist für jede Charge zu machen. 21. Element weight/Elementgewicht: Das Elementgewicht ist in Gramm anzugeben. Diese Angabe ist für jede Charge zu machen. 22. Fissile weight/Spaltgewicht: Das Gewicht des spaltbaren Isotops/der spaltbaren Isotope (bei schwach angereichertem Uran und hochangereichertem Uran: das Gewicht der Isotope U-233 und U-235) ist in Gramm anzugeben. Diese Angabe ist für jede Charge zu machen, die Uran enthält. 23. Material container/Materialbehälter: Die Art des mit Kernmaterial befüllten Behälters, wobei die Kategorie-Codes gemäß Anhang III Nummer 15 dieser Verordnung zu verwenden sind. 24. Means of transport/Transportmittel: Gegebenenfalls ist das Transportmittel anzugeben. Bei mehreren Transportmitteln kann mehr als ein Code verwendet werden. In diesem Fall sind die Codes durch Strichpunkte voneinander getrennt anzugeben. Folgende Codes sind zu verwenden: Transportmittel Code Luft A Wasser W Straße R Schiene T Sonstiger O · 25. Location where material will be stored or prepared/Ort, an dem das Material gelagert oder vorbereitet wird: Ort innerhalb der Materialbilanzzone, an dem das Kernmaterial für den Versand vorbereitet wird und identifiziert werden kann und wo die Menge und Zusammensetzung überprüft werden können. 26. Letzter Zeitpunkt für die Identifizierung des Materials: Der letzte Zeitpunkt, an dem das Kernmaterial identifiziert und in Bezug auf Menge und Zusammensetzung überprüft werden kann. 27. Date of dispatch/Versanddatum: Erwartetes Versanddatum. Je Charge ist ein Datum anzugeben. 28. Date of arrival/Ankunftsdatum: Erwartetes Datum der Ankunft am Bestimmungsort. Je Charge ist ein Datum anzugeben. 29. Intended use/Vorgesehener Verwendungszweck: Der Verwendungszweck, für den das Kernmaterial bestimmt ist. 30. Euratom Supply Agency (ESA) contractual reference/Vertragsreferenz der Euratom-Versorgungsagentur (ESA): Gegebenenfalls ist Folgendes anzugeben: — die ESA-Vertragsreferenz der Versorgungsagentur bzw., falls nicht verfügbar, das Datum, an dem der Vertrag durch die Versorgungsagentur abgeschlossen wurde oder von ihr als abgeschlossen angesehen wird, sowie alle zweckdienlichen Hinweise; — bei Lohnveredelungsverträgen (Artikel 75 des Vertrags) und Verträgen über die Lieferung kleiner Mengen von Material (Artikel 74 des Vertrags und Verordnung Nr. 17/66/Euratom der Kommission, geändert durch Verordnung (Euratom) Nr. 3137/74) das Datum der an die ESA gerichteten Anzeige mit allen zweckdienlichen Hinweisen. · ALLGEMEINE ANMERKUNGEN ZUM ERSTELLEN DER BERICHTE 1. Es sind gegebenenfalls alle angeforderten Angaben zu übermitteln. 2. Im Fall einer Weitergabe innerhalb der EU hat der Versender dem Empfänger alle notwendigen Angaben zur Verfügung zu stellen. 3. Enthalten numerische Daten Bruchteile von Einheiten, so ist ein Dezimalpunkt zu verwenden, um die Dezimalstellen abzusetzen. 4. Folgende 55 Zeichen dürfen verwendet werden: die 26 Großbuchstaben A bis Z, die Ziffern 0 bis 9 und die Zeichen „plus“, „minus“, „Schrägstrich“, „Sternchen“, „Leerzeichen“, „gleich“, „größer als“, „kleiner als“, „Punkt“, „Komma“, „Klammer auf“, „Klammer zu“, „Doppelpunkt“, „Dollar“, „Prozent“, „Anführungsstrich“, „Strichpunkt“, „Fragezeichen“ und „& -Zeichen“. 5. Gemäß Artikel 79 des Vertrags müssen die von den Anforderungen in Bezug auf Sicherungsmaßnahmen Betroffenen den Behörden des betreffenden Mitgliedstaats die Mitteilungen bekannt geben, die sie gemäß Artikel 78 und Artikel 79 Absatz 1 des Vertrags an die Kommission richten. 6. Die Berichte sind im XML-Format unter Verwendung der von der Kommission über eine spezielle Plattform bereitgestellten Vorlage zu erstellen. 7. Die Berichte sind ordnungsgemäß erstellt und (möglichst digital) unterzeichnet zu senden an: Europäische Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung.
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Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.