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Die Entwicklung und Pflege der Unionsbasisdatenbank und der zentralen Unionsdatenbank sowie die technische Qualitätsprüfung von Datenbanken und Datensätzen, die von Dritten betrieben werden, sollten einer auf Unionsebene tätigen neutralen zuständigen Stelle obliegen. Aufgrund ihres Zuständigkeitsbereichs ist die Europäische Umweltagentur am besten in der Lage, die erforderliche fachliche Unterstützung für die ordnungsgemäße Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen dieser Verordnung zu leisten. Erforderlichenfalls sollte zu den entsprechenden Arbeiten gehören, sich gemäß dem Unionsrecht auf Beiträge anderer sektoraler Unionsstellen zu stützen und von diesen unterstützt zu werden. Erforderlichenfalls sollten die Mitgliedstaaten der Kommission zusätzliche und freiwillige Angaben zur Verfügung stellen können.
Nach Konsultation der Mitgliedstaaten kann die Kommission die EU-Zollbehörde mit der Entwicklung, dem Betrieb und der Wartung der EU-Zolldatenplattform…
Eine öffentliche Stelle, die Kommission, die Europäische Zentralbank oder eine Einrichtung der Union sind für die Sicherheit der erhaltenen Daten…
Die rechtliche Verantwortung für die sachliche und technische Qualität der auf der gemeinsamen IT-Plattform bereitgestellten Informationen, insbesondere…
Um sicherzustellen, dass die gemeinsame Datenplattform eine angemessene Wissensbasis über Chemikalien bietet, sollte die Kommission imstande sein, die Agenturen…
Die Mitgliedstaaten sollten die zuständigen Behörden bestimmen, die dafür verantwortlich sind, dass die Betreiber ihren Verpflichtungen nachkommen. Die…
Es sollte eine Unionsbasisdatenbank mit Standardwerten für die Treibhausgasemissionsintensitäten (im Folgenden „Unionsbasisdatenbank“) eingerichtet werden, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.