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Alle aufgeschlüsselten Informationen über die Treibhausgasemissionen eines Verkehrsdienstes, die für gewerbliche oder regulatorische Zwecke gemäß dieser Verordnung an Dritte weitergegeben werden, sollten stets deutlich erkennbar Ausgabedaten enthalten, die gemäß den in dieser Verordnung festgelegten spezifischen Vorschriften für die Berechnung von Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten erstellt wurden. Gegebenenfalls können zusätzliche Datenelemente hinzugefügt werden, die anderen als den in dieser Verordnung festgelegten Zwecken dienen.
Diese Verordnung enthält Vorschriften für die Erfassung von Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten mit Ausgangs- oder Endpunkt im Gebiet der Union, bei…
„Ausgabedaten“ aufgeschlüsselte Daten über die Treibhausgasemissionen eines Verkehrsdienstes, die unter Verwendung der in dieser Verordnung festgelegten…
Um die Konformität mit in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen nachzuweisen, sollten die Rechtsträger in den Bereichen Verkehr und Verkehrsknotenpunkte…
Diese Verordnung sollte für Rechtsträger gelten, die Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten berechnen und offenlegen, insbesondere Verkehrsunternehmen,…
Die Berechnung und Offenlegung von Treibhausgasemissionen im Rahmen dieser Verordnung sollte auf der Ebene der Verkehrsdienste aufgeschlüsselt durchgeführt…
Mit dieser Verordnung sollte ein Referenzrahmen für die Berechnung und Offenlegung von Treibhausgasemissionen auf vertraglicher oder freiwilliger Basis zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.