Verordnung (EU) 2026/1118 der Kommission vom 26. Mai 2026 über die Nichtzulassung einer anderen gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Am 19. November 2024 veröffentlichte die Behörde ihre wissenschaftliche Stellungnahme zu dieser gesundheitsbezogenen Angabe.
Erwägungsgrund 6 32026R1118
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