Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zu diesen Beistoffen gehören Stoffe mit einer harmonisierten Einstufung als karzinogene Stoffe der Kategorie 1A oder 1B, als mutagene Stoffe der Kategorie 1A oder 1B oder als reproduktionstoxische Stoffe der Kategorie 1A oder 1B gemäß Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates , Stoffe, die gemäß Artikel 57 Buchstaben d und e der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) identifiziert wurden, Stoffe, die als persistente organische Schadstoffe (POP) im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgelistet sind, und Stoffe, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates nicht zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 6 (Schutzmittel für Produkte während der Lagerung) zugelassen sind.
Die Liste der unzulässigen Beistoffe sollte daher Stoffe mit einer harmonisierten Einstufung als karzinogene Stoffe der Kategorie 1A oder 1B, als mutagene…
Die Mitgliedstaaten haben Beistoffe identifiziert, deren Verwendung in Pflanzenschutzmitteln, die gemäß der Richtlinie 91/414/EWG des Rates oder der Verordnung…
Die Liste der unzulässigen Beistoffe sollte ferner Stoffe umfassen, die gemäß Artikel 57 Buchstaben d und e der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen…
Die Liste unzulässiger Beistoffe sollte auch Stoffe umfassen, die gemäß Artikel 57 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgrund endokriner…
Verbote und Einschränkungen für den Einsatz bestimmter Pestizide, die jenen der Anhänge der Richtlinien 2006/125/EG und 2006/141/EG entsprechen, sollten in den…
In der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist festgelegt, dass Stoffe, die die Kriterien für eine Einstufung als krebserzeugend (Kategorie 1A oder 1B),…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.