Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung (EU) Nr. 547/2011 gilt weiterhin für das Etikett von Pflanzenschutzmitteln, für die die Zulassung oder die letzte Erneuerung der Zulassung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 auf Grundlage eines vor dem 1. Januar 2028 gestellten Antrags erteilt wurde.
Muss das Etikett eines betroffenen Pflanzenschutzmittels nach dem 1. Januar 2028 geändert werden, so enthält — abweichend von Absatz 1 — das geänderte Etikett dieses Pflanzenschutzmittels ein digitales Etikett gemäß Artikel 2.
Abweichend von Absatz 1 kann das Etikett von Pflanzenschutzmitteln bereits einige oder alle Anforderungen der vorliegenden Verordnung erfüllen. In diesem Fall enthält das aktualisierte Etikett zumindest ein digitales Etikett gemäß Artikel 2.
Abweichend von Absatz 1 enthalten alle Etiketten von Pflanzenschutzmitteln bis spätestens 1. Januar 2030 ein digitales Etikett gemäß Artikel 2.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.