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Die in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Kennzeichnungsanforderungen an Stoffe und Gemische wurden mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 der Kommission und der Verordnung (EU) 2024/2865 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert. Um die Durchführung und die Durchsetzung der Verordnungen (EG) Nr. 1107/2009 und (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates zu erleichtern, sollten bestimmte Elemente der Kennzeichnungsanforderungen an Pflanzenschutzmittel an die neuen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 geltenden Anforderungen angepasst werden.