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Im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 283/2013 der Kommission und den einheitlichen Grundsätzen der Verordnung (EU) Nr. 546/2011 der Kommission sind alle Mikroorganismen als potenziell sensibilisierend zu betrachten, bis validierte Tests zur Bewertung ihres Sensibilisierungspotenzials vorliegen. Deshalb sollte ein spezifischer Sicherheitshinweis zur Warnung vor dem Potenzial von Mikroorganismen, eine Sensibilisierung hervorzurufen, festgelegt werden.