Verordnung (EU) 2026/1881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juli 2026 über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG hinsichtlich der Verwendung von Technologien durch Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet (Text von Bedeutung für den EWR)
Der langfristige Rechtsrahmen soll mit dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern geschaffen werden, den die Kommission am 11. Mai 2022 angenommen hat. Die interinstitutionellen Verhandlungen über diesen Vorschlag sind noch nicht abgeschlossen.
Erwägungsgrund 11 32026R1881Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen