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Die Wissenschaftliche Prüfgruppe ist außerdem zu dem Schluss gelangt, dass die Fußnote zum Eintrag zu Tillandsia xerographica in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97, mit der der Handel mit Exemplaren mit dem Quellcode A auf Exemplare beschränkt wird, die Cataphylle besitzen, gestrichen werden sollte.
Um zwischen wild wachsenden und künstlich vermehrten Exemplaren von Tillandsia xerographica unterscheiden zu können, ist dieser bereits in Anhang B…
Die Wissenschaftliche Prüfgruppe ist zu dem Schluss gelangt, dass Dipteryx spp. (ausgenommen D. panamensis) mit einer Anmerkung zur Eingrenzung der von der…
In Anhang I Teil B der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollten die Fußnoten 2, 3, 4, 5 und 6 gestrichen werden, da die dort genannten Fristen abgelaufen sind.
Die Fußnote im Abschnitt „Stoffspezifische expositionsabhängige Prüfung“ in Anhang XI der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sollte in den Haupttext verschoben…
Die Fußnote für Agalychnis spp. sollte gestrichen werden, da sie nach Annahme der Taxonomic Checklist of Amphibians des Übereinkommens überflüssig ist.
Im Anhang der Verordnung sollte die Fußnote zu Ovis collium, Ovis darwini, Ovis jubata, Ovis karelini, Ovis polii und Ovis severtzovi mit dem Wortlaut „Dieses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.