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Angesichts der sich rasch verschlechternden Lage der Stahlindustrie der Union, ihrer zunehmenden strategischen Bedeutung und der bislang unbefriedigenden Fortschritte bei der Suche nach einer gemeinsamen Lösung gegen globale Überkapazitäten, insbesondere im Rahmen des GFSEC, ist es erforderlich, eine Maßnahme zu erlassen, die die Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 ersetzt. Gleichzeitig engagiert sich die Union nach wie vor dafür, der Einigung nachzukommen, die am 10. Oktober 2025 im Ministertreffen des GFSEC zum Ausdruck gebracht wurde, nämlich auf einen umfassenden Rahmen für gemeinsame Maßnahmen hinzuwirken, damit das Problem der Überkapazitäten an der Wurzel gepackt wird.