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Eine von der Kommission 2019 durchgeführte eingehende Analyse ergab, dass sich die Stahlindustrie der Union bereits damals in einer Situation befand, in der ein ernsthafter Schaden drohte, und dass ohne Schutzmaßnahmen in absehbarer Zukunft wahrscheinlich tatsächlich ein ernsthafter Schaden entstehen würde. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der Erlass geeigneter Maßnahmen im Unionsinteresse ist, um einen weiteren Anstieg der Einfuhren von Stahlerzeugnissen zu verhindern.