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Abweichend von der Verordnung (EU) 2019/287 kann die Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten bilaterale Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Waren mit Ursprung in den Ländern anwenden, mit denen die Union ein Freihandelsabkommen geschlossen hat. Diese bilateralen Schutzmaßnahmen entsprechen dem jeweiligen Freihandelsabkommen und tragen dem Interesse der Union Rechnung. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 7 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen. In hinreichend begründeten Fällen äußerster Dringlichkeit im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, dass bilaterale Schutzmaßnahmen ab dem 1. Juli 2026 Anwendung finden können, kann die Kommission nach dem in Artikel 7 Absatz 3 genannten Verfahren sofort geltende Durchführungsrechtsakte erlassen.
Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte erlassen, die die gemäß Absatz 3 dieses Artikels getroffenen Schutzmaßnahmen der Union aufheben oder ändern. Diese…
Der Kommission sollten außerdem Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um erforderlichenfalls im Wege von Durchführungsrechtsaktenbilaterale Schutzmaßnahmen…
Bis ein spezifischer Gesetzgebungsakt der Union über die Durchführung der bilateralen Schutzklausel in Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des…
Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur Anwendungsbeginn 21.11.2019 Bilaterale Schutzklauseln oder andere Mechanismen…
Die Durchführung der bilateralen Schutzklauseln des Abkommens erfordert einheitliche Bedingungen für den Erlass von Schutzmaßnahmen. Diese Maßnahmen sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.