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Am 31. Januar 2019 erließ die Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2019/159, mit der endgültige Schutzmaßnahmen gegenüber bestimmten Stahleinfuhren eingeführt wurden, um dem Risiko einer Handelsumlenkung und dem drohenden ernsthaften Schaden zu begegnen, was in Bezug auf die unter diese Verordnung fallenden Erzeugnisse sonst wahrscheinlich eingetreten wäre. Die Geltungsdauer der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 endet am 30. Juni 2026.