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Um sicherzustellen, dass diese Verordnung bei der Bewältigung der Auswirkungen der globalen Überkapazitäten wirksam ist, und angesichts der Besonderheiten von Stahlerzeugnissen und den modernen Produktions- und Lieferverfahren ist es wichtig, das Land des „Schmelzens und Gießens“ zu ermitteln, d. h. den ursprünglichen Ort, an dem Rohstahl oder -eisen zunächst in flüssiger Form in einem Stahl- oder Eisenschmelzofen hergestellt und anschließend in seinen ersten festen Zustand gegossen wird. Bei diesem ersten festen Zustand kann es sich entweder um ein Halbfertigerzeugnis einschließlich Brammen, Knüppel oder Blöcke, oder um ein fertiges Stahlerzeugnis handeln. Die Einführer sollten verpflichtet sein, Nachweise für das Land des „Schmelzens und Gießens“ zu erbringen, etwa mit einer Walzwerksbescheinigung. Eine solche Anforderung würde die Transparenz in der Lieferkette für Stahleinfuhren erhöhen und würde der Kommission ermöglichen, zuverlässige Informationen über den Ursprung von Stahleinfuhren in die Union einzuholen.
Zum Zeitpunkt der Einfuhr legt der Einführer der in Anhang I aufgeführten Warenkategorien überprüfbare geeignete Nachweise vor, z. B. eine…
Bis zum 30. Juni 2028 sollte die Kommission ausgehend von den Informationen, die gemäß dieser Verordnung eingeholt wurden, bewerten, ob es erforderlich ist, das…
Der Kommission sollten außerdem Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um die länderspezifische Aufteilung der im Rahmen dieser Verordnung eröffneten…
Es ist notwendig zu präzisieren, welche Nachweise für die Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen, die in einem Drittland unter Verwendung von Eisen- und…
Der Antrag des Einführers auf ein Überwachungsdokument muss folgende Angaben enthalten: Der Einführer muss außerdem eine Kopie des Verkaufs- oder Kaufvertrags,…
Im Beschluss (GASP) 2023/1217 wird präzisiert, welche Nachweise für die Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen, die in einem Drittland unter Verwendung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.