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Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 30. Juni 2028 und danach alle zwei Jahre einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung vorlegen. Dieser Bericht sollte veröffentlicht werden und sollte insbesondere Informationen über die Inanspruchnahme und Entwicklung der Kontingente und über die Einfuhrkategorie und -menge enthalten, für die die eröffneten Zollkontingente nicht gelten.
Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 30. Juni 2027 und bis zum 30. Juni 2028 einen Bericht über die Durchführung dieser…
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 13. Juni 2028 und danach alle fünf Jahre Bericht über die Anwendung dieser Verordnung…
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 13. Juni 2028 und danach alle fünf Jahre Bericht über die Anwendung dieser Verordnung in…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 12. Juni 2026 und ab dem 12. Juni 2027 alle fünf Jahre einen Bericht über die Bewertung der…
Bis zum 30. Juni 2028 und danach alle zwei Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung dieser…
Die Mitgliedstaaten erstatten der Kommission über ihre Bemühungen zur Durchsetzung dieser Verordnung Bericht. Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.