Gesetze
Gesetz wird geladen …
Am 31. Januar 2019 erließ die Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 , mit der endgültige Schutzmaßnahmen gegenüber bestimmten Stahleinfuhren eingeführt wurden, um dem Risiko einer Handelsumlenkung und dem drohenden ernsthaften Schaden zu begegnen, was in Bezug auf die unter diese Verordnung fallenden Erzeugnisse sonst wahrscheinlich eingetreten wäre. Die Geltungsdauer der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 endet am 30. Juni 2026.
Die Geltungsdauer dieser Verordnung endet drei Jahre nach der Übermittlung des Berichts gemäß Artikel 13 durch die Kommission. Der in Unterabsatz 1 genannte…
Die Geltungsdauer dieser Verordnung endet drei Jahre nach der Übermittlung des Berichts gemäß Artikel 13 durch die Kommission. Der in Unterabsatz 1 genannte…
Die Kommission hat am 19. Dezember 2025 vorgeschlagen, die Geltungsdauer der Verordnung (EU) 2021/1232 um zwei Jahre, bis zum 3. April 2028, zu verlängern. Da…
Am 22. September 2021 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Schema allgemeiner…
Die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 sollte für die Zeit sorgen, die der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Annahme der…
Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit ist es erforderlich sicherzustellen, dass die Änderungen der Bezugnahmen ab demselben Datum wie dem der Aufhebung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.