Erwägungsgrund 14 32009R0664
Falls erforderlich, sollte die Kommission im Rahmen der Genehmigung der Aufnahme förmlicher Verhandlungen die Möglichkeit haben, Verhandlungsleitlinien vorzuschlagen und die Aufnahme spezieller Bestimmungen in das geplante Abkommen zu verlangen. Die Kommission sollte in den verschiedenen Stadien der Verhandlungen umfassend informiert werden, soweit Fragen betroffen sind, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, und sie sollte ermächtigt werden, als Beobachter an den Verhandlungen über diese Fragen teilzunehmen.