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TEIL 1 Merkmale, die die Anreize gemäß Artikel 23 rechtfertigen: 1. Ertrag, einschließlich Ertragsstabilität und Ertrag unter Bedingungen mit geringem Betriebsmitteleinsatz; 2. Toleranz oder Widerstandsfähigkeit gegenüber biotischen Stressfaktoren, einschließlich Pflanzenkrankheiten, die durch Nematoden, Pilze, Bakterien, Viren oder andere Schädlinge verursacht werden; 3. Toleranz oder Widerstandsfähigkeit gegenüber abiotischen Stressfaktoren, einschließlich solcher, die durch den Klimawandel verursacht oder verschärft werden; 4. effizientere Nutzung von Ressourcen wie Wasser und Nährstoffen; 5. verringerter Bedarf an externen Betriebsmitteln wie Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln; 6. Merkmale, die die Nachhaltigkeit der Lagerung, der Verarbeitung und des Vertriebs verbessern; 7. verbesserte Qualität oder ernährungsphysiologische Eigenschaften; 8. biologische Sanierung. TEIL 2 Merkmale, die die Anwendung der in Artikel 23 genannten Anreize ausschließen: Toleranz gegenüber Herbiziden.
die Anwendung und die Auswirkungen des Ausschlusses vom Status der Kategorie 1 von NGT-Pflanzen mit Merkmalen, die in Anhang II unter den Merkmalen aufgeführt…
Stellen Mitgliedstaaten Anreize für eine Produktkategorie bereit, für die die Leistung in Form einer der in Artikel 5 Absatz 5 genannten Leistungsklassen oder…
1. Toleranz gegenüber Herbiziden 2. Produktion einer bekannten insektiziden Substanz
Antragstellern, potenziellen Antragstellern und potenziellen Anmeldern für NGT-Pflanzen der Kategorie 2 und NGT-Erzeugnisse der Kategorie 2 mit Merkmalen, die…
„ANHANG ALLGEMEINE EINLEITUNG 1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE 1.1. Ziel der in diesem Anhang dargelegten Grundsätze ist die Gewährleistung eines hohen Maßes an Schutz…
Herbizidtolerante Pflanzen werden so gezüchtet, dass sie absichtlich tolerant gegenüber Herbiziden sind, um in Kombination mit dem Einsatz dieser Herbizide…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.