Erwägungsgrund 23 32026R1388
Die Erklärung über den Status als NGT-Pflanze der Kategorie 1 sollte vor jeder absichtlichen Freisetzung einer NGT-Pflanze der Kategorie 1 für einen anderen Zweck als das Inverkehrbringen eingeholt werden, z. B. für Feldversuche, die im Gebiet der Union durchgeführt werden sollen, da die Kriterien auf Daten beruhen, die vor den Feldversuchen verfügbar sind und nicht von diesen Feldversuchen abhängen. Wenn im Gebiet der Union keine Feldversuche durchgeführt werden sollen, sollten die Unternehmer diese Erklärung einholen, bevor sie ein NGT-Erzeugnis der Kategorie 1 in Verkehr bringen.