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Um diese Verordnung an ökologische Veränderungen und insbesondere an die Verlagerung von Baumarten und ihren Verbreitungsgebieten infolge des Klimawandels anzupassen sowie um den Entwicklungen des wissenschaftlichen oder technischen Kenntnisstands Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Rechtsakte zur Änderung dieser Verordnung zu erlassen, mit denen Baumarten in die Liste der Arten, die unter diese Verordnung fallen, aufgenommen oder daraus gestrichen werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen oder nicht mehr erfüllen.
Um die Entwicklungen des wissenschaftlichen oder technischen Kenntnisstands zu berücksichtigen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß…
Um der schnellen Entwicklung des wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstands in den Bereichen Pflanzenforschung und Pflanzenzucht Rechnung zu tragen,…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV delegierte Rechtsakte in Bezug auf Folgendes zu erlassen: Änderungen der Liste der…
Um die erforderliche Anpassung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)…
Somit sollten die UN-Regelungen und Änderungen an UN-Regelungen, denen die Union zugestimmt hat oder die sie gemäß dem Beschluss 97/836/EG anwendet, in die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.