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Um die Entwicklungen des wissenschaftlichen oder technischen Kenntnisstands und des OECD-Systems für forstliches Saat- und Pflanzgut und anderer anwendbarer internationaler Standards zu berücksichtigen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zu erlassen, mit denen die Anforderungen für die Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von FVG der Kategorien „quellengesichert“, „ausgewählt“, „qualifiziert“ und „geprüft“ sowie die Kategorien, unter denen FVG der verschiedenen Arten von Ausgangsmaterial in Verkehr gebracht werden darf, geändert werden.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 31 Absatz 2 delegierte Rechtsakte zur Änderung der Tabelle in Anhang VI zu erlassen. Mit diesen…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 31 delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge II bis V zu erlassen. Mit diesen Änderungen werden…
Der Kommission wird gemäß Artikel 31 die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um diese Verordnung erforderlichenfalls im Hinblick auf die…
Es sollte zudem möglich sein, unmittelbar auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse und auf neue Risikobewertungen betreffend die Gesundheit von Mensch, Tier oder…
Um der Entwicklung internationaler Standards Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV mit…
Im Hinblick auf die Ergänzung oder Änderung dieser Verordnung sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.