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Um die Entwicklungen des wissenschaftlichen oder technischen Kenntnisstands zu berücksichtigen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur erlassen, mit denen diese Verordnung ergänzt wird, indem bestimmte Anforderungen an Saatgutpartien von Baumarten, die unter diese Verordnung fallen, außer ihren Hybriden, an Pflanzenteile dieser Arten und ihre Hybriden, an die äußere Qualität für Populus spp., die durch Stecklinge mit oder ohne Wurzeln vermehrt werden, an Pflanzgut der unter diese Verordnung fallenden Baumarten und ihrer Hybriden und an Pflanzgut, das an Endnutzer in Regionen mit besonderen ökologisch-klimatischen Bedingungen abgegeben werden soll, festgelegt werden.
Um diese Verordnung an ökologische Veränderungen und insbesondere an die Verlagerung von Baumarten und ihren Verbreitungsgebieten infolge des Klimawandels…
Um der schnellen Entwicklung des wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstands in den Bereichen Pflanzenforschung und Pflanzenzucht Rechnung zu tragen,…
Um der Entwicklung internationaler Standards Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV mit…
Um die Entwicklungen des wissenschaftlichen oder technischen Kenntnisstands und des OECD-Systems für forstliches Saat- und Pflanzgut und anderer anwendbarer…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV delegierte Rechtsakte in Bezug auf Folgendes zu erlassen: Änderungen der Liste der…
Um Qualität, Rückverfolgbarkeit, Einhaltung dieser Verordnung und die Anpassung an technische Entwicklungen sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.